Gericht hebt Verhandlung auf

[Rhein-Neckar-Zeitung vom 15. November 2012]

Vergleich im Prozess um gekündigten Betriebsrat.

Weinheim/Mannheim. (web) Der Hauptverhandlungstermin beim Rechtsverfahren um den gekündigten Betriebsrat Helmut Schmitt ist aufgehoben worden. Das teilte gestern das Arbeitsgericht Mannheim mit. Im Verfahren wurden zwei verschiedene Rechtsfälle behandelt. Einerseits klagte Schmitt, der wahlweise als „kritischer“ oder „unbequemer“ Betriebsrat bezeichnet wird, auf Wiedereinstellung in der Produktion des Bodenherstellers Nora-Systems. Dennoch war in Mannheim nicht nur ein Kündigungsschutzverfahren anhängig.

Es sollte auch ein innerbetriebliches Verfahren zum Ausschluss Schmitts aus dem Betriebsrat des Unternehmens aufgearbeitet werden. Der Ausschluss aus dem Arbeitnehmergremium, dem die Betriebsratsmehrheit zugestimmt hatte,war der fristlosen Kündigung Schmitts unmittelbar vorausgegangen. Laut Angaben des Amtsgerichts, das in seiner Pressemitteilung allerdings keine Namen nennt, ist der für den morgigen Donnerstag, 15. November, anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung auf Wunsch der Prozessparteien aufgehoben worden, nachdem ein richterlicher Vergleichsvorschlag unterbreitet wurde.

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